Januar 2017
In Österreich verbraucht jeder Bewohner durchschnittlich 150 Liter Wasser pro Tag, welches dann im Abflusssystem verschwindet. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind in unserer modernen Gesellschaft dabei eine Selbstverständlichkeit, über die wir gar nicht genauer nachdenken. Doch wer seine Rohre und Leitungen nicht regelmäßig kontrolliert, riskiert große Schäden für die Umwelt und das eigene Geldbörserl.
Undichtigkeiten verursachen große Schäden
Sind Kanäle schadhaft, kann Wasser austreten und den umgebenden Boden verunreinigen. Wenn das betroffene Grundstück im Einzugsgebiet des Grundwasserleiters liegt, kann dadurch auch die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt werden. Bei hohen Grundwasserständen kann durch den Schaden auch Grundwasser in die Abwasserleitung eintreten. Durch fehlerhaft angeschlossene Leitungen sowie Drainageanschlüsse gelangen zusätzlich unerwünschte Wassermengen in die Kanalisation. Dieses sogenannte Fremdwasser wird dann zum regulären Abwasseranschluss in die Kläranlagen geleitet, was die Qualität der Abwasserreinigung verschlechtert. Für die Abwasserentsorgung ergibt sich daraus ein erheblicher Mehraufwand bei den Bau- und Betriebskosten für größere Kläranlagen und Kanalnetze sowie ein höherer Energieaufwand. Das wirkt sich wiederum auf die Abwassergebühren aus. Dadurch liegt es im Interesse des Anschlussnehmers, dass möglichst wenig Fremdwasser in die Kanalisation gelangt. Seit Jahren investieren die Gemeinden mit erheblichen finanziellen Mitteln in die Kanalsanierung. Diese Investitionen sind jedoch nutzlos, wenn öffentliche und private Abwasserleitungen nicht gleichermaßen saniert werden.
Zuständigkeiten frühzeitig abklären
Die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung des Wassers liegt dabei nicht nur bei der öffentlichen Hand. Laut Gesetzgebung ist jeder Grundstückseigentümer der Betreiber und damit auch der Verantwortliche für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt seiner privaten Entwässerungsanlage. Diese besteht aus den Hausanschlussleitungen. Also den Leitungen, die zum Teil unterhalb der Grundplatte des Hauses verlaufen und der Grundstücksanschlussleitung. Sie verbindet die Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Kanal. Die Zuständigkeit für die Anschlussleitung kann auch in den öffentlichen Straßenraum hineinragen. Was genau zur privaten Entwässerungsanlage gehört, ist in den Entwässerungssatzungen geregelt. Im Bereich der Grundstücksgrenze ist im privaten Bereich für jedes System ein Übergabeschacht erforderlich.
Regelmäßige Kontrolle vermeidet Schäden
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben gibt es für den Grundstückseigentümer gute Gründe dafür zu sorgen, dass seine Entwässerungsanlagen einwandfrei funktionieren. Durch Undichtigkeiten wird beispielsweise der Einwuchs von Wurzeln begünstigt. Somit entstehen Abflusshindernisse. Unter dem Rohr kann es durch die Einspülungen zu einer Hohlraumbildung kommen, die zu Setzungen und im schlimmsten Fall auch zum Einsturz führen kann. Eingespülte Bodenpartikel können zudem feste Ablagerungen in den Leitungen verursachen. Dadurch kann es zum Rückstau von Abwasser bis in den Keller kommen. Im schlimmsten Fall bis zur Straßenoberkannte. Damit so etwas nicht passiert müssen öffentliche und private Leitungen regelmäßig kontrolliert und, wenn erforderlich saniert, werden.
Werden Schäden frühzeitig erkannt können größere Schäden und damit auch Kosten vermieden werden. Der Grundstückseigentümer erhält somit auch den Wert seiner Entwässerungsanlage. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ist die Inspektion mit einer Videokamera, bei der besonders kleine Spezialkameras zum Einsatz kommen. Sie können alle Leitungen lückenlos dokumentieren. Der Spezialist kann anhand der Videoaufnahmen den Zustand der Rohre erkennen und ein detailliertes Profil mit entsprechenden Bildaufnahmen erstellen. Selbst wenn bei der Kamerabefahrung keine Schäden lokalisiert wurden, heißt das nicht, dass der Kanal wirklich dicht ist. Daher kann im Einzelfall eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft notwendig sein oder auch gefordert werden.